Strafrecht

Im Bereich des Strafrechts ist Herr Rechtsanwalt Schulze seit ca. 30 Jahren als Strafverteidiger tätig. Verkehrsstrafrecht, Kapitalverbrechen, Verstöße gegen das BtM-Gesetz oder Ehrverletzungen, in allen Bereichen kann Herr Rechtsanwalt Schulze auf eine große Anzahl von Verteidigungen als Wahl- oder Pflichtverteidiger zurückblicken. Ein vertrauensvoller Austausch zwischen Rechtsanwalt und Mandantschaft ist von entscheidender Bedeutung. Die Kosten für den als Verteidiger tätigen Rechtsanwalt trägt zunächst der Auftraggeber. Für den Fall eines Freispruchs besteht ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse. Bei einer Pflichtverteidigung trägt zunächst die Staatskasse die entsprechenden Kosten, im Falle einer Verurteilung können diese aber dem Angeklagten auferlegt werden. Bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung ist darauf hinzuweisen, dass die Versicherung bezahlte Kosten im Falle einer Verurteilung wegen eines Vorsatzdelikts zurückfordern kann.

Grundsätzlich sollte im Falle eines strafrechtlichen Vorwurfs zunächst ein Beratungsgespräch mit einem/einer auf Strafrecht spezialisierten Anwalt/Anwältin vereinbart werden, und zwar bevor eine Einlassung zur Sache abgegeben wird. Sodann kann möglicherweise nach erfolgter Akteneinsicht die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden. Gerne steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Schulze bei strafrechtlichen Problemen zur Verfügung.